Ein aktueller Regierungsentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zeigt, wie viele neue Fristen in den kommenden Jahren auf Arztpraxen zukommen, auch wenn 2029 heute noch weit weg wirkt.
Der 256-seitige Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor: die elektronische Überweisung wird bis zum 1. September 2029 verbindlich. Der Medikationsplan soll künftig fortlaufend digital in der elektronischen Patientenakte geführt werden, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken sollen ihn gemeinsam aktuell halten. Zusätzlich ist eine digitale Impfübersicht mit automatischer Erinnerungsfunktion geplant.
Deutlich näher liegt eine andere Frist: Bis zum Frühjahr 2027 muss Deutschland EU-Vorgaben zum grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Gesundheitsdaten umsetzen, darunter Patientenkurzakten, E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe sowie Befundberichte aus Bildgebung und Labor.
Dazu kommt ein neues Primärversorgungssystem: Patient:innen sollen über die ePA-App zu einer standardisierten Ersteinschätzung geleitet werden, organisiert über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, mit dem Ziel, Notaufnahmen zu entlasten.
Was das für Ihre Praxis bedeutet
Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, kein fertiges Gesetz. Fristen und Details können sich noch ändern. Trotzdem lohnt sich der Blick jetzt schon, denn ein Jahr nach der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte zeigt eine Umfrage der Ärzte Zeitung, dass viele Ärztinnen und Ärzte die erhofften Verbesserungen im Praxisalltag bisher nicht spüren. Eine Studie von Lünendonk nennt strenge rechtliche Vorgaben, hohe Datenschutzanforderungen und Kostendruck als die eigentlichen Bremsen der Digitalisierung, nicht fehlende Technik.
Genau das ist das Muster: Digitalisierung verspricht Entlastung, bringt aber erst einmal neue organisatorische Pflichten mit sich. Wer solche Fristen früh ins Backoffice gibt, statt sie am Ende selbst nachzuarbeiten, erspart sich den Stress kurz vor dem Stichtag.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültigen Regelungen können vom aktuellen Entwurf abweichen.
Quelle: ad-hoc-news.de, 05.10.2026, auf Basis des Regierungsentwurfs der Bundesregierung (Kabinett Merz), Stand 04.10.2026.
#Praxismanagement #Arztpraxis #Praxisorganisation #Praxisführung #praxisinhaber